Sonderprüfung

 

Wenn innerhalb eines börsennotierten Konzerns die Aufklärung verschiedener Sachverhalte nicht intern möglich ist, können die Aktionäre des Unternehmens eine sogenannte Sonderprüfung beantragen. Die Durchführung und die rechtliche Handhabe werden durch das deutsche Aktiengesetz geregelt. Eine Sonderprüfung kann bei anderen Gesellschaftsformen abseits von Aktiengesellschaften alternativ auch durch Aufsichtsbehörden angeordnet werden, beispielsweise wenn Vorstandsmitglieder Aussagen verweigern

oder abweichende Zahlen festgestellt werden. Im Rahmen der Sonderprüfung müssen Unternehmen gemeinsam mit dem Wirtschaftsprüfer dann die fehlerhaften Zahlen aufklären, um Sanktionen zu vermeiden. Wir stehen Ihnen bei angeordneten Sonderprüfungen jederzeit als kompetente Unterstützung zur Verfügung. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf der allgemeinen Sonderprüfung, der bilanzrechtlichen Sonderprüfung sowie konzernrechtlichen Sonderprüfungen.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail, wenn Sie einen Beratungstermin hinsichtlich einer anstehenden Sonderprüfung benötigen. Gerne übernehmen wir alle anfallenden Arbeiten im Rahmen einer Sonderprüfung für Sie.

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