Die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen

 

Eine freiwillige Prüfung der Jahresabschlüsse wird bei Unternehmen durchgeführt, die keiner gesetzlichen Pflicht zur Abschlussprüfung unterliegen. Zu diesen Unternehmen zählen unter anderem Einzelunternehmen, Personenhandelsgesellschaften (die nicht § 264a HGB unterliegen) oder kleine Kapitalgesellschaften. Im Rahmen einer freiwilligen Prüfung kann die Prüfungsdurchführung und anschließende Berichterstattung zwischen Auftraggeber und Wirtschaftsprüfer grundsätzlich frei vereinbart werden. Sofern bei der freiwilligen Prüfung aber ein Bestätigungsvermerk nach § 322 HGB erteilt werden soll, sind die Regeln für gesetzliche Abschlussprüfungen strikt zu beachten.

Die Vorteile einer freiwilligen Prüfung für kleine Unternehmen liegen in der erhöhten Sicherheit durch garantierte Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses. So werden Bilanzierungs- und Buchungsfehler vermieden, die insbesondere bei kleinen Unternehmen häufig anzutreffen sind. Die freiwillige Prüfung deckt darüber hinaus zuverlässig Schwachstellen im Unternehmen auf, die in der Folge effizient beseitigt werden können. Freiwillige Prüfungen der Jahresabschlüsse können hinsichtlich korrekter Pflichterfüllung auf Mitarbeiter motivierend wirken. Unterschlagungen können dadurch bereits im Vorfeld vorbeugend verhindert oder zumindest erschwert werden.

Wir stehen Ihnen gerne als kompetenter Dienstleister für die freiwillige Prüfung von Jahresabschlüssen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie!

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