Rechtsbehelfsverfahren

 

Fehlerhafte Steuerbescheide gibt es häufiger als man meint. Doch ist es dem steuerlichen Laien oftmals nicht möglich die Fehler in den Steuerbescheiden selbst zu erkennen. Ein Steuerberater kann hier helfend zur Seite stehen und die Berichtigung der Steuerbescheide mittels Einspruch beantragen. Bei erfolglosen Einsprüchen besteht noch Möglichkeit mit einer Klage vor dem Finanzgericht

gegen den „fehlerhaften“ Steuerbescheid vorzugehen. Im Gegensatz zum Einspruchsverfahren fallen im Finanzgerichtsprozess aber Kosten an (Gerichtskosten). Der Steuerberater kann Ihnen dabei helfen, die Erfolgsaussichten einer Klage unter Berücksichtigung des Kostenrisikos zu beurteilen und Sie ggf. mit seinem Fachwissen vor dem Finanzgericht vertreten.

Gerne prüfen wir individuell Ihren Steuerbescheid und beraten Sie umfänglich hinsichtlich eines möglichen Rechtsbehelfs. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail. Wir sind gerne für Sie da!

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