Pflichtprüfungen

 

Unternehmen bestimmter Rechtsformen, Wirtschaftszweige und Größe unterliegen periodischen und aperiodischen Pflichtprüfungen. Diese werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Hauptform der Pflichtprüfung ist dabei die Jahresabschlussprüfung, die nach Abschluss eines Geschäftsjahres durchzuführen ist. Während periodische Pflichtprüfungen der Sicherung der gesamten Wirtschaftsordnung dienen, stellen aperiodische Pflichtprüfungen einmalige oder unregelmäßig anfallende Prüfungen der Unternehmen dar. Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen müssen

durch unabhängige Abschlussprüfer durchgeführt werden. Die Prüfungspflichten ergeben sich aus der Rechtsform, der Branche oder der Größe des Unternehmens. Gerne unterstützen und beraten wir Sie vor und während einer anstehenden Pflichtprüfung und stehen Ihnen jederzeit als kompetenter, zuverlässiger Ansprechpartner bei allen möglicherweise auftretenden Problemen zur Seite. Die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses gemäß § 316 HGB gehört dabei zu den Kernkompetenzen unserer Wirtschaftsprüfer.

© 2024 Hardenberg Kirschbaum Merz | Impressum| Datenschutz |   Webdesignrealisiert von Online Marketing AgenturALMARON
Jetzt kontaktieren